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   BSG, 27.05.1970 - 11/7 RLw 19/66   

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BSG, 27.05.1970 - 11/7 RLw 19/66 (https://dejure.org/1970,4608)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1970 - 11/7 RLw 19/66 (https://dejure.org/1970,4608)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 11/7 RLw 19/66 (https://dejure.org/1970,4608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitiges Weiterentrichtungsrecht - Rechtsnachfolge - Landwirtschaftliche Alterskasse - Bescheid über Weiterversicherungsrecht - Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahmegrundsätze

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 190
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.11.1961 - 3 RK 13/57
    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 7 RLw 19/66
    zur Weiterentriehtung von Beiträgen hat im Falle des Erfolges der Aufhebungsklage kein Anlaß bestanden, Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich bei dem Bescheid vom 24, Oktober 1965 nicht um einen belastenden Verweltungsekt, sondern um einen jedenfalls überwiegend begänpjigppéen Verwaltungsekto" Die Begünstigung ergibt sich schon daraus, daß damit die Rechtsfolgen festgestellt werden sind, die der von G"S. abgegebenen Erklärung, er wolle weitere Beiträge entrichten, in vollem Umfenge entsprechen haben (vgl, dazu Urteil des BSG vom 21, November 1961 BSG 15, 252, 254; Dogs, Sozielgerichtsberkeit, 1963, 35 ; Heueisen, NJW 1960, 1497, 1498)° Der Bescheid vom 24" Oktober 1963 enthält zwar auch eine Belastung, weil darin auch die Beitragspflicht, die sich aus der Erklärung des G So, die Entriohtung Von Beiträgen fortsetzen zu wollen, nach 5 21 Abs, 1 Satz 2 GAL 1961/63 ergibt, festgestellt worden ist, Dieser belastende Teil des Verwaltungsekts tritt aber in einem Fall, in dem - wie hier Bei- - die.
  • BSG, 12.03.1958 - 9 RV 1122/55
    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 7 RLw 19/66
    BSG vom 180 Dezember 1959; BSG 179 2269 2299 das die GeSta"" tung der Weiterversicherung nach den @@1445 RVO eF, 1423 EVOnF betrifft), Dieser Bescheid vom 240 Oktober 1963 ist mit dem Zugang an GOSc bindend geworden (vgl, Urteil des BSG vom 12, März 1958, BSG 7, 51 bis 53), Er hat diese Bindungswirkung jedoch nur dann behalten und nicht n;chträ"- lich wieder verloren, wenn der Rücknahmebescheid vom 130 Februar 1964 rechtswidrig wäre und deshalb - vie dies auch mit der Klage begehrt wird - aufgehoben werden mußte, Die Klage ist sonach als Aufhebungsklege anzusehen; zu der im Urteil des SG ausgesprochenen Feststellung.
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    ist ZB wenn die ursächlioh war für eine einschneidende und dauernde Änderung der Lebensführung des Begünstigten (BSGE 31, 190, 196 : SozR Nr. 3 zu S 27 GAL 1965 vom September.
  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 12/80

    Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung;

    der Vorrang einzuräumen war gegenüber den schutzwürdigen Interessen des Begünstigten, der auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraute -Rechtssicherheit- (BVerwGE 30, 132, 134; BSGE 14, 10, 16 ff; 15, 252, 255 ff; 31, 190, 196).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RLw 9/91

    Beitragspflicht nach § 27 GAL für einen nach Kanada ausgewanderten ehemaligen

    Er darf vielmehr, falls er eine Verpflichtungserklärung für wirksam hält, nur - dies anerkennend - die sich daraus kraft Gesetzes ergebenden Rechtsfolgen, oder aber, wenn er sie für unwirksam hält, das Nichtbestehen der Pflichtversicherung feststellen (so schon BSGE 31, 190, 192 = SozR Nr. 3 zu § 27 GAL 1965).
  • BSG, 24.08.1971 - 11 RLw 18/70
    50° Juni 1977 verlängert° Das Bayerische Landessozialge- TiCht (LSG) wies die Berufung zurück und führte dazu aus; Der Kläger habe keinen Anspruch auf Schutz des Vertrauens: in den 33533nd des Bescheides vom 5" April'l9675 weil er die Redhtslage gekannt habe; er sei darüber belehrt gewesen, daß-die"Befreiuâ- g von der Beitragspflicht unwiderruflich sei und er damit endgültig aus der landwirtschaftfföâ- â- â- 'ÄfÜETäâ- äese aaascâ- EURideo &aâ- geZs wir&saa eaäricäöe- \ ter Beiträge bestehe kein Anspruch auf Altersgeld° Mit der Zugelaseenen Revision beantragt der Kläger, die V0rinStenzlichen Urteile sowie die Bescheide der Beklagten eufzuheben und diese zu verurteilen; 3 ihm ab Antregstellung;Alteregeld zu gewähreno Zur Begründung bezieht er sich auf zwei Urteile des erkennenden Senats vom 27" Mai 1970 (ll/7 RLw 19/66 und 11/7 RLW 20/67) und führt die Beklagte habe ihre aus,.

    erkennenden Senats vom 27"5"1970 - 11/7 RLw 19/66 rechtswidrig°.

  • LSG Hessen, 22.10.1999 - L 10 AL 127/97

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Nichtigkeit -

    Die Klägerin hat insoweit weder vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, dass die Begünstigung ihre Lebensführung einschneidend und dauerhaft verändert hat (BSGE 31, 190, 196) oder dass sie sonst durch den Entzug der Leistungen erheblich getroffen wird (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9).
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/78

    Rückwirkende Aufhebung eines Bescheides - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen -

    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl. BSGE 15, 252, 256 = SozR Nr. 2 zu § 173 Reichsversicherungsordnung -RVO-; BSGE 17, 295, 298 = SozR Nr. 4 zu § 1286 RVO; SozR Nr. 40 zu § 1246 RVO; BSGE 30, 17, 20 = SozR Nr. 63 zu § 77 SGG; BSGE 31, 190, 195 = SozR Nr. 3 zu § 27 GAL vom 14. September 1965; BSGE 47, 288, 289 = SozR 2200 § 183 RVO Nr. 19; BSG vom 21. September 1977 - 4 RJ 113/76 - DAngV 1978, 397, 398) bei Nichtleistungsbescheiden grundsätzlich anwendbar.
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

    5 17h4 RVG bezieht sich grundsätzlich nur auf Leistungsbescheide (vgl BSGE 15, 252; 30, 17; 31, 190; BSG, AnV 1978, 397; SozR Nr. 70 zu 5 77 sec; Soners 1978, 190); um einen solchen handelt es sich hier nicht.
  • BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78

    Krankengeld - Wiedergewährung - Verwaltungsakt - Arbeitsunfähigkeit - Entzug von

    Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit-von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 293, 296; 50, 17, 20; 31, 190, 195; BSG Urt vom 21.9. 1977 - 4 HJ 115/76 - Soners 1978, 190).
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 63/78

    Arbeitgeber - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen - Anzahl der Arbeitnehmer

    Nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts ist die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Rücknahme das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung überwiegt (vgl. ua BSGE 31, 190, 196).
  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
    Nach diesen Grundsätzen kam es darauf an, ob im Einzelfall des schutzwürdigen Interesse des Begünstigten am Bestand oder das öffentliche Interesse an der Aufhebung des Verwaltungsakts über- iegt (BSGE 31, 190, 195 f).
  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 91/78
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 10/80

    Im Revisionsverfahren fortwirkender prozessualer Mangel; Abführung von Beiträgen

  • BSG, 27.02.1980 - 1 RA 11/79
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